Das Gericht verbot sämtliche Ladenöffnungen am Ruhetag für 2010 und setzte damit die Verordnung der Stadt Dresden über die Sonntagsöffnungen im Jahr 2010 ausser Kraft. Ursprünglich waren drei Sonntagsöffnungen zu Weihnachten in Dresden geplant.
Gewerkschaften, Kirchen und Opposition befürworteten die Entscheidung als gut für die Beschäftigten. So hätten die Angestellten Zeit für ihre Familien oder könnten, wie der überwiegende Rest der Bevölkerung auch, die Sonntage für Ruhe und Besinnlichkeit nutzen, um dem Vorweihnachtstrubel zu entkommen, begrüßte Margret Mönig-Raane von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di den Beschluss und sieht darin auch einen bundesweiten Fingerzeig.
Im Kampf gegen die Ladenöffnungszeiten am Sonntag haben sich in vielen Bundesländern Kirchen und Gewerkschaften verbündet. Die Ladenbesitzer und Einzelhandelsorganisationen sind dagegen über das Urteil schwer verärgert und befürchten Einnahmeausfälle, denn gerade an den Advent-Tagen seien die Kunden in guter Kauflaune. Um den Profitausfällen entgegenzusteuern überlegen jetzt viele Händler, ihre Öffnungszeiten am Samstag bis 21 Uhr auszuweiten.